Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem ÖV, dem Velo, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen mehrere Vorgaben erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.